Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietdauer: Die Mietdauer beträgt mindestens 24 Stunden, Sonn- und Feiertage sind nicht ausgenommen. Der in der Preisliste angegebene Betrag für 1 Woche ist als Preis für 7 Tage, also z.B. Montag bis Sonntag zu verstehen.

Preise: Alle angeführten Preise in Euro, sind netto und verstehen sich exkl. Versicherung und exkl. Transport sowie Dienstleistungen. Stornogebühren: 10 Tage vor Mietbeginn 20% der Gerätemietkosten. 3 Tage vor Mietbeginn 45% der Gerätemietkosten. 1 Tag vor Mietbeginn 75% der Gerätemietkosten.

Zahlung: Je nach Vereinbarung Vorauskasse oder bis spätestens 14 Tage nachdem die Mietdauer vollendet ist. Bei Zahlungsverzug gilt der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen sowie 12% Verzugszinsen als vereinbart.

Transportkosten: In Wien werden für die Zustellung und Abholung (bis 45 Kg) jeweils € 30,- in Rechnung gestellt. Außerhalb von Wien € 0,70,-/km und die Fahrtzeit pro Stunde € 50,-. Bei Zustellung / Abholung durch vom Kunden gewünschten Botendienst werden diese Kosten weiterverrechnet.

Technikerstunden: Bei Spezialpersonal wie Kameramann oder Kameraassistent werden Preise nach Vereinbarung verrechnet. Die Preise gelten für Dienstleistungen von Montag bis Freitag von 8.00 - 17.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeit und ab der 8. Arbeitsstunde werden die gesetzlichen Überstundenzuschläge verrechnet. Diäten und Nächtigungen werden gesondert verrechnet.

Versicherung: Das Equipment ist grundsätzlich im Schadensfall Österreichweit versichert. Gegen Diebstahl, Veruntreuung und Diebstahl aus Fahrzeugen ist das Mietgerät nicht versichert, ebenso bei Einsätzen des Mietgegenstandes in Gebieten mit besonderer Gefahrenerhöhung, wie Luftaufnahmen, Gebirgsaufnahmen, Unter- und Oberwasseraufnahmen oder ähnliche Extremaufnahmen. Bei Bedarf einer Zusatzversicherung für Einsätze mit besonderer Gefahrenerhöhung kann, nach Absprache und zusätzlich mit einem Mehrkostenaufwand (abhängig von der zu versichernden Summe), eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. Die Zusatzversicherung muss jedoch 48 Stunden vor Abholung kommuniziert werden und seitens des Vermieters, Daniel Dajakaj, bestätigt werden. Bei Schadensfall wird ein Selbstbehalt von € 500,- fällig, dieser ist vom Mieter zu zahlen. Fällt der Schaden unter den Wert von 500€, so ist kein Versicherungsschutz wirksam und die gesamte Schadenssumme muss vom Mieter beglichen werden. Die Mieten verstehen sich unverpackt ab unserem Standort in Wien. Der Vermieter, Daniel Dajakaj, ist berechtigt (sofern keine Fixpreise vereinbart wurden) Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Sollte eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer gewünscht werden, ist bis 24 Stunden vor Ablauf der Mietdauer die Genehmigung des Vermieters einzuholen. Einer Verkürzung der vereinbarten Mietdauer ist von Daniel Dajakaj zuzustimmen. Der Mieter verpflichtet sich die gemieteten Geräte sorgsam und fachgerecht zu behandeln. Für sämtliche Schäden, die während der Mietdauer an den Geräten entstehen, und über die normale Abnützung hinausgehen, ungeachtet, ob ihn dabei ein Verschulden trifft oder nicht, wie z.B. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Veruntreuung, unbefugter Umgang und Manipulation am Gerät, haftet der Mieter sofern keine Abdeckung seitens der Versicherung gegeben sein sollte. Die Räumlichkeiten, in denen Mietgeräte gelagert werden, müssen verschlossen sein! Tritt ein Schadensfall bzw. ein techn. Gebrechen auf ist der Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen und weitere Handlungen laut Anweisung von Daniel Dajakaj, durchzuführen.

Der Mieter ist nicht befugt eigenmächtig Geräte zu öffnen bzw. zu reparieren. Es sind nur Geräte Mietgegenstand. Für urheberechtliche Genehmigungen und allenfalls erforderliche Bewilligungen ist der Mieter selbst verantwortlich.

Der Auftraggeber / Mieter hat Daniel Dajakaj schad- und klaglos gegenüber Forderungen Dritter zu halten und haftet für den Erwerb allfälliger Genehmigungen, Nutzungs- und Leistungsschutzrechte für den Einsatz der Geräte innerhalb und außerhalb der EU. Fällt ein Gerät infolge eines Gebrechens aus und ist dieses Gebrechen vom Mieter bzw. dritten Personen nicht verschuldet, so wird die Miete diese Gerätes ab dem Zeitpunkt der Meldung der Störung bis zu Wiederinbetriebnahme nicht berechnet. Wir bemühen uns, das betreffende Gerät nach unserer Wahl entweder umgehend zu reparieren oder ein Austauschgerät zur Verfügung zu stellen. Es steht uns frei das Mietverhältnis mit diesem Zeitpunkt zu beenden.

Gerichtstand Wien, es gilt das österreichische Recht. Geändert am 20.05.2020